Wort davor: holdlich
Holdner
Erklärung:
wie 1Holde (II 5).
- Belegtext:
daß wir dem ... abbt ... ze F. erlaubt haben einzenehmen ze widerpringung ires gozhauses ein stüfft ... von allen iren lewten in Sch. ... oder anderswo in unserm land, da wir vogt über seyn, es sein erber,
holdner, huber, feldner ... si habent verschribnen recht oder nicht
Datierung: 1325
Fundstelle: MBoica IV 164
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Wort danach: Holdrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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