Wort davor: Hökerakzise
Hökerbann
vgl.
Futterbann.
- Belegtext:
hökerbann ... in einigen gegenden, z.b. in Augsburg, diejenige abgabe, welche die futterer, d.i. die höker mit hülsenfrüchten und pferdefutter jährlich entrichten müssen
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1261
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Wort danach: Hökerbelehnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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