Wort davor: Hokenmeister

Hokenstuhl
Erklärung: Verkaufsstand, -platz eines Hoken, übertragen dessen Gewerbebetrieb.

Wort danach: Hokenvogt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten