Wort davor: hohpriesterlich
Höhung
sprachliche Erläuterung:
mnd. hoging, mnl. hoginge.
Wortbildungshinweis: zu
höhen.
Höhung (I)
Erklärung:
konkret.
Höhung (I 1)
Erklärung:
Erhöhung (insbesondere eines Bauwerkes).
Wortbildungshinweis: zu
höhen (I 1).
- Belegtext:
verterd ten damme ... omme twere tontfane van der hoghinghe van den dyke ix (pfund) xiiij ß.
Datierung: 1363
Fundstelle: InvBruges III 336
Höhung (I 2)
Erklärung:
Beschau von Waren (Auffüllung mit besserer Ware, insbesondere bei Heringen) vor dem Verkauf.
Wortbildungshinweis: zu
höhen (I 2).
- Belegtext:
auch soll ein bürger wegen des an ihn geschickten oder verschriebenen gutes die höhung gleich frembden thun / die deffchen allemahl tage vorer ausziehen / und biß zur höhung nicht wieder einschlagen
Datierung: 1715
Fundstelle: CCPrut. II 334
- Fundstelle: ActaBoruss.Handelspol. I 147
Höhung (II)
Erklärung:
übertragen Erhöhung des Wertes von Waren und (Geld-)Leistungen.
Wortbildungshinweis: zu
höhen (II 1),
höhen (II 2).
- Belegtext:
diversche lasten van cueillioten ende hoginghen van assysen
Datierung: 1480
Fundstelle: MnlWB. III 525
- Belegtext:
van den [! lies der] hoginge van den renten van den penninck 16 tot 18
Datierung: 1514
Fundstelle: MnlWB. III 525
- Belegtext:
sollen die müter ... acht ... haben, daß keine unordentliche höckung und steigerung [der Waren auf dem Markte] ... geschehe
Datierung: 1593/94
Fundstelle: TrierWQ. 114
Höhung (III)
Erklärung:
im Anschluß an Höhung (II): Versteigerung.
Wortbildungshinweis: zu
höhen (II 3).
- Belegtext:
[wir thun] bei höck- [!] und bestehung des zehnten die monopolia ... nicht nur ... verbiethen, sondern ... dergleichen vorsetzlich
expracticirte höch- und pfachtungen ... vor unwehrt ... erklären
Datierung: 1731
Fundstelle: Scotti,Trier II 972
Wort danach: Hoike
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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