Wort davor: Hordenwirtschaft

Höre

Höre (I)
Erklärung: Hörigkeit.
Höre (II)
Erklärung: wie Handänderungsgebühr.
Höre (III)
Wortbildungshinweis: zu Genüge (I).
Höre (IV)
Erklärung: was zu etwas gehört, insbesondere Bezirk zu einem Amt.

Wort danach: hören

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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