Wort davor: Holduntertan

holen
Erklärung: Grundbedeutung: sich an einen Ort begeben und bei der Rückkehr einen Gegenstand mit sich bringen.
sprachliche Erläuterung: ahd. halo-n, holo-n, mhd. hol(e)n; as. halon, fries. halia, ae. geholian, an. hala.
vgl. heimen (II).

holen (I)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

holen (I 1)
Erklärung: (jemanden vor Gericht) laden, vorführen.
holen (I 2)
Erklärung: (einen Gefangenen) übernehmen.
holen (I 3)
Erklärung: jemanden ergreifen und an früheren Ort zurückbringen.
holen (I 4)
Erklärung: (Richter, Zwangsvollstrecker) kommen lassen.
holen (I 5)
Erklärung: (eine Frau) heimführen, (zur Ehe) nehmen.
holen (I 6)
Erklärung: (jemanden mit Geleit) irgendwohin bringen.
holen (I 7)
Erklärung: (die Leiche) abholen.
holen (I 8)
Erklärung: (eine Bande) dingen.
holen (II)
Erklärung: mit sachlichem Objekt.

holen (II 1)
Erklärung: (öffentliche Abgaben) einsammeln.
holen (II 2)
Erklärung: (andere Sachen) abholen.
holen (II 3)
Erklärung: widerrechtlich Sachen wegnehmen.
holen (III)
Erklärung: mit sonstigem Objekt.

holen (III 1)
Erklärung: vom Rechtszug: Recht, Urteil holen.
holen (III 2)
Erklärung: einen Anspruch durch Eid oder Zweikampf gerichtlich ersiegen.
holen (III 3)
Erklärung: (ein Pfand) gegen geleisteten Widerstand nehmen.
holen (III 4)
Erklärung: (das Mannrecht) einholen.
holen (III 5)
Erklärung: Tag holen (eine Frist) erlangen.
holen (III 6)
Erklärung: (Arbeitsaufträge oder -stücke) abholen, insbesondere von der Störarbeit.
holen (III 7)
Erklärung: (einen Streit) verursachen.
holen (IV)
Erklärung: in Verbindung mit anderen Verben.
holen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: holen (III 3) oder einbringen.
holen (IV Spiegelstrich 2)
Erklärung: holen und erlangen.
holen (IV Spiegelstrich 3)
Erklärung: holen (III 1) und erlernen.
holen (IV Spiegelstrich 4)
Erklärung: holen (I 7) und heimen.
holen (IV Spiegelstrich 5)
Erklärung: holen (II 2) und hofen.
holen (IV Spiegelstrich 6)
Erklärung: holen (III 1) und kaufen.
holen (IV Spiegelstrich 7)
Erklärung: holen und recouvrieren.
holen (IV Spiegelstrich 8)
Erklärung: holen (II 2) und ziehen.

Wort danach: Holk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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