Wort davor: Hol

hold
sprachliche Erläuterung: zur urgermanischen Wurzel *hal- sich neigen; got. hulþs, ahd. mhd. holt; mnl. houd, hout; af., ae., fries. hold; an. hollr; dän., schwed. huld.
vgl. gehorsam.

hold (I)
Erklärung: allgemein treu ergeben; wohl, günstig gesonnen.
hold (II)
Erklärung: auf das Verhältnis Gottes zum Menschen bezogen.
hold (III)
Erklärung: in Treue-, besonders Lehensverhältnissen.

hold (III 1)
Erklärung: auf das Verhältnis von höher zu niedriger gestellten Personen bezogen.
hold (III 2)
Erklärung: von gleichgestellten Personen.
hold (III 3)
Erklärung: von Mann oder Untertanen zum Herrn, besonders im Lehns- und sonstigen Treueid.
hold (IV)
Erklärung: in Verbindung mit Adjektiven gehörig, getreu, günstig, helfend, treu, gewärtig.

Wort danach: 1Holde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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