Wort davor: Hokgerechtigkeit
Hökin
Erklärung:
Femininum zu Hoke.
Hökin (I)
Wortbildungshinweis: zu
Hoke.
- Belegtext:
von einer iglicher hokyn alle wochen czwen haller
Datierung: 1390
Fundstelle: BudweisUB. I 273
- Belegtext:
welcher hocke und hockin ... unsliecht ... keuffent
Datierung: 1432
Fundstelle: Miltenberg 327
Faksimile
- Belegtext:
es soll sich khein fürkhaufferin oder höckin ... dieweil das fähnlein ... stehet ichtes fürzukauffen unterstehen
Datierung: 1548
Fundstelle: ZinnbgwO. Art. 28
- Belegtext:
kein hacke oder häckin ... soll vormittage auf gewin keinerley kaufe thun
Datierung: um 1630
Fundstelle: GubenRB. 26
Hökin (II)
Erklärung:
eine von Amts wegen mit der Durchführung von Versteigerungen beauftragte Hökin (I).
vgl.
Hökerweib.
Wort danach: Hökische
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten