Wort davor: höhnlich

Hohnmensch
Erklärung: Geschädigter, Kläger.
sprachliche Erläuterung: pl. Hohnleute.
vgl. Hohnfreund, Hohnhand.
Wortbildungshinweis: zu Hohne (I).

Wort danach: Hohnspötter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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