Wort davor: 1Hohlgeld

2Hohlgeld
Erklärung: Geld, welches für die Errichtung oder Instandhaltung eines Hohls (II 2) (oder einer Brücke darüber) erhoben wird.

Wort danach: Hohlgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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