Wort davor: Höherschlagen
Höherung
Höherung (I)
Erklärung:
Erhöhung öffentlicher Abgaben.
Wortbildungshinweis: zu
höhern (II 1).
- Belegtext:
dass sie [die Säckinger] die höhrung des rheinzolls durch die pruggen ... zu einer hilf u. widerbringung derselben prugg ... innemen solten
Datierung: 1418
Fundstelle: MittBadHistK. 14 (1892) 91
Höherung (II)
Erklärung:
Erhöhung des Silberpreises.
vgl.
höhen (II 1).
- Belegtext:
weil noch vil ungebawt berkwergk, sol nit ungut sein, daß dise ding mit hoherung des silbers furgenomen
Datierung: 1525
Fundstelle: ErnestLTA. 176
Wort danach: Höherwähre
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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