Wort davor: Höherbesteuerte
höhern
Erklärung:
höher machen, erhöhen.
sprachliche Erläuterung:
transitiv.
vgl.
höhen.
höhern (I)
Erklärung:
körperlich.
- Belegtext:
van de diken hogeren ende breden
Fundstelle: MnlWB. III 522
höhern (II)
Erklärung:
von Leistungen.
höhern (II 1)
Erklärung:
(öffentliche) Abgaben.
- Belegtext:
die ... stúre hat dú herschaft uf zi gehoehert
Datierung: um 1306
Fundstelle: QSchweizG. 14
- Fundstelle: HabsbUrb. I 339
höhern (II 2)
Erklärung:
Strafgelder.
höhern (II 3)
Erklärung:
Arbeitslohn.
- Belegtext:
solhe gesatzt der egenannten lon mugent gemynnert werden und gehöhert nicht
Datierung: 1427
Fundstelle: Worms,SchwazBergb. fol. 1 a
höhern (II 4)
Erklärung:
(eine Pfandsumme) erhöhen.
- Belegtext:
der römisch künig S. ... hat ... bestät die ... vogtei, das man die nit höchern sol, dann als man sie zue vogts ding ausrueft (1431)
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. III 74
höhern (III)
Erklärung:
(einen Klageanspruch) erweitern.
- Belegtext:
[der cleger kann] nach bestalter oder gelobter gewehr die clage nicht höhern noch bessern
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 57
höhern (IV)
Erklärung:
(eine Dienstbarkeit) ausdehnen, beschwerlicher machen.
- Belegtext:
niemant soll noch mag die dienstbarkhait so er auf seines nachpern guet oder gründen hat höheren oder beschweeren
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 270
höhern (V)
Erklärung:
(den Heerschild) erhöhen.
- Belegtext:
ob der svn an dez vater stat nvit man werden wil, da mit ist sin herschilt nvit gehœhert. dez herren herschilt wirt nvit gehœherot wan von (van) lehen ob im daz gelihen wirt
Datierung: 1274/75
Fundstelle: Schwsp.(L.)LehnR. Art. 42 a
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höhern (VI)
Erklärung:
mit persönlichem Objekt.
höhern (VI 1)
Erklärung:
in Bezug auf die zu bemessende Strafe.
höhern (VI 2)
Erklärung:
in Bezug auf den Preis einer Sache.
- Belegtext:
nachdem er [der Kalksteinlieferant] ... der stat paumeister dringen und hochern wolt, bestellt ein paumeister ... von anderen auch stein
Datierung: um 1470
Fundstelle: Tucher,NürnbBaumeisterb. 91
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höhern (VII)
Erklärung:
in Verbindung mit Verben höhern und bessern.
höhern (VII Spiegelstrich 1)
Erklärung:
in Verbindung mit Verben höhern und niedern.
- Datierung: 1591
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 67
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Wort danach: Höherschlagen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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