Wort davor: Hoheitsdistrikt
Hoheitsfall
Wortbildungshinweis: zu
Fall (IV 1).
- Belegtext:
müssen ... beide zenten ... in ... hoheits-, polizei- und bürgerlichen fällen das unteramt D. ... für die ordentliche gerichtsstelle erkennen
Datierung: 1786
Fundstelle: Widder,Kurpfalz I 354
Wort danach: Hoheitsgefälle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten