Wort davor: Hoheitsbefugnis
Hoheitsbuch
Erklärung:
Buch (II 1), das eine Hoheit (VI) enthält.
- Belegtext:
diß buch soll intituliert sein: "deß münsterischen stiffts dominii oder hocheits-buch"
Datierung: 1573
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) 119
- Belegtext:
extract aus einem ... froeg-, hochheit- und weistumbsbuch, so jährlichs an den hohen geding ... vorgelesen wird
Datierung: um 1700
Fundstelle: RhW. II 1 S. 67
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Hoheitsdepartement
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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