Wort davor: Hoheitsausgabe
Hoheitsbeamte
Erklärung:
(höherer) Bediensteter an einem Hoheitsamt.
Wortbildungshinweis: zu
Hoheit (III 3).
- Belegtext:
in beziehung auf polizey und administration [sind] die standesherrlichen beamten ... weder einer obern standesherrlichen behoerde, noch einem landesherrlichen hoheitsbeamten untergeordnet
Datierung: 1824
Fundstelle: SammlBadStBl. I 559
Hoheitsbeamte (Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
sämtliche ... gefälle des herrn burggrafen ... in beschlag zu nehmen, und an den hoheitsbeamten einliefern zu lassen
Datierung: 1809
Fundstelle: FriedbergGBl. 7 (1925) 71
Wort danach: Hoheitsbefugnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten