Wort davor: Hoheitsausgabe

Hoheitsbeamte
Erklärung: (höherer) Bediensteter an einem Hoheitsamt.
Wortbildungshinweis: zu Hoheit (III 3).

Hoheitsbeamte (Spiegelstrich 1)

Wort danach: Hoheitsbefugnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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