Wort davor: Hoheitsabsicht
Hoheitsammann
Erklärung:
Ammann (III 2) einer Hoheit ( IV und VII).
- Belegtext:
"in der sonst dem Kloster Ochsenhausen gehörigen Ortschaft Obersulmetingen, jetzt im Oberamt Biberach, standen 3 Höfe unter österreichischer Landeshoheit, gehörten zu der Landvogtei Schwaben
und hatten ihren eigenen hoheitsammann"
J.D.G.v. Memminger, Beschreibung des Oberamts Biberach (Stuttgart, Tübingen 1837) 186
- Fundstelle: Knapp,NBeitr. II 42
- Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2201
Wort danach: Hoheitsamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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