Wort davor: Hofzuckerbäckereioberaufseher
Hofzug
Hofzug (I)
Erklärung:
grundherrliches Gespann.
Wortbildungshinweis: zu
Hof (II 2).
- Belegtext:
die benöthigte dung ... seind die vier bauren neben denen hoffzügen zu führen schuldig
Datierung: 1737
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 118 Anm.
Faksimile
- Belegtext:
wo das tagewerk nach maaß, gewicht, zahl oder entfernung nicht bestimmt ist, muß der unterthan mit seinem gespanne dem mittlern oder schwächern hofezug gleich arbeiten
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 7 § 366
Hofzug (II)
Erklärung:
Zug an ein (schlesisches) 1Hofgericht (V 3 c).
- Belegtext:
gelob wyr, sy czu lassen bey allen hofeczugen, dy si werden tun ... vmme schult vmme totslege ..., also daz man dy sal richten ... in der stat, vor vns oder vnsen houerichter
Datierung: 1344
Fundstelle: LiegnitzUB. 109
Wort danach: Hofzugetane
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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