Wort davor: hofwürdig
Hofzahl
Hofzahl (I)
Erklärung:
Anzahl der Höfe einer Gemeinde, auf die steuerliche Belastungen umgelegt werden.
- Belegtext:
werd ook den cameraar bevolen ende geordonneert alle onwillige hoeftalen te doen betalen ende te doen executeeren
Datierung: 1538
Fundstelle: MnlWB. XI 245
Hofzahl (II)
Erklärung:
Nummer, unter der eine Eingabe registriert ist.
Wortbildungshinweis: zu
Hof (VIII 4).
- Belegtext:
der unter der hofzahl 19309/1338 eingelangten anempfehlung des herrn finanzministers
Datierung: 1822
Fundstelle: GrillparzerBriefDok. I 425
Wort danach: Hofzahlamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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