Wort davor: hofwürdig

Hofzahl

Hofzahl (I)
Erklärung: Anzahl der Höfe einer Gemeinde, auf die steuerliche Belastungen umgelegt werden.

Hofzahl (II)
Erklärung: Nummer, unter der eine Eingabe registriert ist.
Wortbildungshinweis: zu Hof (VIII 4).

Wort danach: Hofzahlamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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