Wort davor: Hofweihrauch
Hofwein
Hofwein (I)
Erklärung:
auf herrschaftlichen Weinbergen gewachsener Wein.
Hofwein (II)
Erklärung:
für einen Hof ( II 2, VIII 4) bestimmt.
- Belegtext:
waren die osterwein gar wol geratten ... warn guet welsch wein, die waren wolfail, man gab hoffwein umb 6, 7 dn.
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. II 242
[weitere Angaben: hierher = aus dem Hofkeller oder Wein für das Gesinde (SchwäbWB. III 1757)?]
- Belegtext:
[Anschlag auf fremde Weine] unsern [des Kaisers] hof-wein allein ausgenommen
Datierung: 1689
Fundstelle: CAustr. III 359
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Wort danach: Hofweingarten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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