Wort davor: Hofweihrauch

Hofwein

Hofwein (I)
Erklärung: auf herrschaftlichen Weinbergen gewachsener Wein.

Hofwein (II)
Erklärung: für einen Hof ( II 2, VIII 4) bestimmt.

Wort danach: Hofweingarten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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