Wort davor: Hofuntersuchung

Hofurbar
Erklärung: einem Hof (VIII 4) zugehöriges, zur Leihe ausgetanes Gut und das an solchem Gut bestehende Leiherecht.

Hofurbar (Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch Gesamtheit solcher Güter und ihre Verwaltung.

Wort danach: Hofurbarerbrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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