Wort davor: Hofuntersuchung
Hofurbar
Erklärung:
einem Hof (VIII 4) zugehöriges, zur Leihe ausgetanes Gut und das an solchem Gut bestehende Leiherecht.
- Belegtext:
"in den Steuerkatastern der Gerichte Z. und F. wird bei den einzelnen Gütern stets angegeben, daß sie hofurbar erbrecht sind, mitunter aber steht hofurbar
allein"
Fundstelle: SchlernSchr. 63 S. 168
- Fundstelle: SchlernSchr. 63 S. 168
Hofurbar (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
auch Gesamtheit solcher Güter und ihre Verwaltung.
- Belegtext:
einen ansatzbrief seines [des Landesherrn] hofurbars
Datierung: 1807
Fundstelle: Hormayr,SüddArch. I 25
Wort danach: Hofurbarerbrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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