Wort davor: Hofteidigung

Hofteidigungsbuch
Erklärung: zur Eintragung des Inhalts der Hofteidigung.
vgl. Hofteidingbuch.

Wort danach: Hofteiding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten