Wort davor: Hofsubalterne

Hofsverfassung

Hofsverfassung (I)
Erklärung: Gliederung einer Herrschaft nach Höfen (II 2).

Hofsverfassung (II)
Erklärung: Verfassung einer fürstlichen Hofhaltung.
Wortbildungshinweis: zu Hof (VIII 4).

Wort danach: Höft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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