Wort davor: hofstark

(Hofstärker)
Erklärung: Person, die von einem Hof (VIII 5) zugezogen wird zur Erreichung der vorgeschriebenen Mitgliederzahl oder zur Verstärkung, wenn die bisherigen Mitglieder das Recht nicht finden konnten.

Wort danach: Hofstärkung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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