(Hofstärker)
Erklärung:
Person, die von einem Hof (VIII 5) zugezogen wird zur Erreichung der vorgeschriebenen Mitgliederzahl oder zur Verstärkung, wenn die bisherigen
Mitglieder das Recht nicht finden konnten.
Wort danach: Hofstärkung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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