Wort davor: Hofschutzverwandte

Hofschwein
Erklärung: als Abgabe an einen Hof (II 2).
vgl. Hofporcus, Hofsschuldschwein.

Wort danach: Hofschwertfeger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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