Wort davor: Hofschultheißenamt
Hofsschulze
vgl.
Hofsschulzin.
Hofsschulze (I)
Erklärung:
wie Hofschultheiß (I).
Hofsschulze (II)
Erklärung:
oberer (ritterlicher) Richter eines Reichshofs.
- Belegtext:
nachdehm hofesrichtere und hofesleuthe des hofes Herbede sich beklaget, alß sollte ihr hofes-schulte der edeler und ehrenvester C. von E., gerichtsherr daselbst sie ... beschwehren
Datierung: 1597
Fundstelle: JbGrafschMark 14 (1901) 99
- Belegtext:
dass die letzten [hofesschulten] die obern richter bei den reichshöfen waren und dazu wurden männer von der ansehnlichen ritterschaft genommen
Datierung: 1757
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. III 611
Wort danach: Hofschulzenrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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