Wort davor: Hofschultheißenamt

Hofsschulze
vgl. Hofsschulzin.

Hofsschulze (I)
Erklärung: wie Hofschultheiß (I).

Hofsschulze (II)
Erklärung: oberer (ritterlicher) Richter eines Reichshofs.

Wort danach: Hofschulzenrecht

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