Wort davor: Hofschule

Hofschultheiß
vgl. Hofsschulze, Oberschultheiß.

Hofschultheiß (I)
Erklärung: Beamter eines Hofes (II 2) mit (vornehmlich) gerichtlichen Aufgaben.
vgl. Hofsschulze (I).

Hofschultheiß (II)
Erklärung: in Franken zu Hof (II 2) oder (VIII 4)?
Hofschultheiß (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere als stellvertretender Vorsitzer des Würzburger Brückengerichts.

Wort danach: Hofschultheißenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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