Hofschultheiß
vgl.
Hofsschulze,
Oberschultheiß.
Hofschultheiß (I)
Erklärung:
Beamter eines Hofes (II 2) mit (vornehmlich) gerichtlichen Aufgaben.
vgl.
Hofsschulze (I).
Wort danach: Hofschultheißenamt
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