Belegtext:
der abt kann die hoffsschuldigen mit keiner erbtheilung, pfachtversteigerung beschweren, ... sondern muß sie als romainsche und hoffschuldige leute bei allen ihren privilegien bleiben lassen Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Westfalen
Fundstelle:GrW. III 162
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