Wort davor: Hofschlepperei

(Hofschließung)
Erklärung: Verbot an ein Gericht, eine Rechtssache fortzuführen, und Ansichziehen (Evokation) durch die verbietende Stelle.

Wort danach: Hofschlosser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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