Wort davor: Hofschuster

Hofschutz

Hofschutz (I)
Erklärung: durch den Hof (VIII 4) gewährter Schutz.

Hofschutz (II)
Erklärung: Abgabe.

Wort danach: Hofschütze

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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