Wort davor: Hofscheffel

Hofschein

Hofschein (I)
Erklärung: amtliche Bestätigung, Urkunde über einen Hof.

Hofschein (II)
Erklärung: von einem Gutshof ausgestellter Schein.

Hofschein (II 1)
Erklärung: über Zugehörigkeit zu einem Hof (II 2).
Hofschein (II 2)
Erklärung: daß sich ein Bauer an einen andern Ort begeben dürfte.

Wort danach: Hofscheitfuhre

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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