Wort davor: Hofsasse

Hofsässer

Hofsässer (I)
Erklärung: bei mehreren Beliehenen der dem Leiheherrn gegenüber Verantwortliche.

Hofsässer (II)
Erklärung: wie Hofsasse (I)?.

Wort danach: Hofsattelknecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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