Wort davor: Hofsaße
Hofsasse, Hofsässe
Erklärung:
der auf einem Hof (II) sitzt.
Hofsasse (I)
Erklärung:
als Beliehender auf einem Hof (II 4), insbesondere Inhaber einer freien Erbleihe.
Hofsasse (II)
Erklärung:
(beamteter) Meier (I) eines herrschaftlichen Hofes (II 2).
- Belegtext:
C. der hovesehse des vor genanten hoves
Datierung: 1296
Fundstelle: WirtUB. X 529
- Belegtext:
der von W. hoffseß oder meyer, zu M. git jerlîch 1/2 gl. zu schirmgelt
Datierung: 1525
Fundstelle: Reyscher,Stat. 611
[weitere Angaben: hierher?]
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- Belegtext:
sol der ... apte ... enpfangen werden von den hoffsessen dez hoffes zue Vlmen, vnd der selbe hoffsesse sol behalten die zoüme vnd die settel
Region/Autor/Textsorte:
Schwarzwald
Fundstelle: GrW. I 429
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Wort danach: Hofsässer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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