Wort davor: Hofsaße

Hofsasse, Hofsässe
Erklärung: der auf einem Hof (II) sitzt.

Hofsasse (I)
Erklärung: als Beliehender auf einem Hof (II 4), insbesondere Inhaber einer freien Erbleihe.
Hofsasse (II)
Erklärung: (beamteter) Meier (I) eines herrschaftlichen Hofes (II 2).

Wort danach: Hofsässer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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