Wort davor: Hofsaalgerichtsstube

Hofsaat
Erklärung: (früher) in Eigenwirtschaft stehender (auch verbauter) Grund(teil) eines adeligen Gutes.
vgl. Hofsaße (II).
Wortbildungshinweis: zu Hof (II 2).

Wort danach: Hofsache

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