Wort davor: Hofrichterstelle
Hofrichtung
Erklärung:
wie Hofrichte (I).
vgl.
Gutsrecht (I).
- Belegtext:
ettlich hoeffe gebendt wegloesin, etlich halbentheil farender hab, ettlich hofrichtungen, das ist habern, somen, strew, hew ... vnd vor allen dingen so blibt der mist vnd das winter strow vff ... dem hoff
Datierung: 1558
Fundstelle: Reyscher,Stat. 353
Faksimile
- Fundstelle: Baumann,Allg. II 642
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1751
Wort danach: Hofsrick
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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