Wort davor: Hofrechtskläger
Hofrechtslehen
Erklärung:
Dienstlehen.
Wortbildungshinweis: zu
Hofrecht (IV 1).
- Belegtext:
von houereht lehen. swelh gvot dem man ane manschaft gelihen wirt
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LehnR. Art. 111
Faksimile
- Belegtext:
zu den uneigentlichen lehen ... gehoeren ... sonnenlehn, ... sattellehn ..., hofrechts-lehn
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 57
Wort danach: hofrechtsmäßig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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