Wort davor: Hofquartiersmann

Hofquartiermeister
Erklärung: Hofbeamter für das Hofquartierwesen.
Wortbildungshinweis: zu Hof (VIII 4).

Wort danach: Hofquartierssache

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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