Wort davor: Hofpostwesen
Hofpostzug
- Belegtext:
den großherzoglichen eignen hofpostzuegen [ist der Gebrauch des Posthorns gestattet]
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. II 967
Wort danach: Hofprädikant
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten