Belegtext:
die hof-policey ... die sich ... in verschidene zweige vertheilet: ... das betragen aller zum hof gehoerigen personen ueberhaupt, die unverletzlichkeit der personen und sachen
bey hof [und anderes mehr] Datierung: 1754
Fundstelle:Moser,Hofr. I 110
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Belegtext:
denjenigen theil der hof-policey, ... der auf ... sicherheit, reinigkeit und bewahrung der gebaeude, zimmer und meubles geht Datierung: 1761
Fundstelle:Moser,Hofr. II 200