Wort davor: Hofpolizei
Hofpolizeigerichtbarkeit
- Belegtext:
die hof-policeygerichtbarkeit erstreckt sich uebrigens nur auf die zum hofe gehoerigen personen und die am hofe begangenen policeyvergehungen
Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 368
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Wort danach: Hofpolizeipunkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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