Wort davor: Hofpfennig
Hofpfennigamt
Erklärung:
Amt des Hofpfennigmeisters.
vgl.
Hofpfennigmeisteramt.
- Belegtext:
dass er obrister-jägermaister die erforderliche besoldungs-gelder gegen seiner quittung aus unserm i.ö. [=innerösterreichischen] hoffpfennigambt quotemberlich erheben ... möge
Datierung: 1694
Fundstelle: ArchÖG. 87 (1899) 550
Wort danach: Hofpfennigmeister
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