Hofpacht
Erklärung:
an einen Hof (II 2) oder für einen Hof (II 4) zu zahlende Pacht.
vgl.
Hofgülte,
Hofpfennig,
Hofzins.
Wort danach: Hofpachtgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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