Wort davor: Hofnarr
Hofner, Höfner
sprachliche Erläuterung:
von Hof (II 2 oder 4), jedoch kontaminiert mit Hufe und daher von Hufner, Hüfner nicht sicher zu scheiden.
vgl.
Hofer,
Hofmann,
Hufer.
Hofner (I)
Erklärung:
der als Besitzer eines Hofgutes (I) zu einem Hof (II 2) gehört.
- Belegtext:
unwidersprechlich ist anhero gehalten worden, daß die hoveners oder fundorum mancipia, so von ihrem herrn begutert, ... den untergebenen praediis adhaeriren ... und ... pro parte fundi gehalten werden
Datierung: 1630
Fundstelle: Wigand,Minden II 295
- Datierung: 1803
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht II 72
- Datierung: 1806
Region/Autor/Textsorte:
Hannover
Fundstelle: v.Berg,PolR. VII 49
Faksimile
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Hofner (II)
Erklärung:
wie Hofmann (II).
- Belegtext:
der havener in dem hobbe des stiftes sal halden einen ossen und eynen beren
Fundstelle: Landau,Salgut 36
Wort danach: Hofnerpflug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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