Wort davor: Hofmüttel
Hofmutter
Erklärung:
Verwalterin auf einem Hof (II 2) neben dem Hofmann (II 1).
- Belegtext:
die hofmutter ist auch dazu zu halten, daß sie sammt den mägden zu dem jungen vieh wol zusehe, auf daß viel vieh, gänse und hühner zugelegt, auch viel butter und käse gemacht werde
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 281
- Datierung: 1642
Fundstelle: CCPrut. II 246
- Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 101
Wort danach: Hofsnachfolge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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