Wort davor: Hofmarmorierer

Hofmarschall
Erklärung: Würden- oder Amtsträger zur Besorgung der Angelegenheiten eines Hofes (IV), nach Abtrennung vom Landmarschall auf reine Hofangelegenheiten beschränkt.
vgl. Hofkommandant.

Hofmarschall (I)
Erklärung: territorial.
Hofmarschall (II)
Erklärung: des deutschen Königs (Kaisers) im Gegensatz zum Erzmarschall und Erbmarschall.
Hofmarschall (III)
Erklärung: wie Erbmarschall, Erbbeamter des Erzmarschalls.
Hofmarschall (IV)
Erklärung: sonstige.

Wort danach: Hofmarschallamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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