Wort davor: Hofmarkswandel
Hofmarkzirkel
Erklärung:
zu einer Hofmark (IV) gehöriges Gebiet.
vgl.
Hofmarkgezirk,
Hofmarkgrund.
- Belegtext:
[daß] die [hofmarch] füran mit ihrem hofmarchzirkel reichen ... solle auf alles, so in den ettern derselben liegt und ausserhalb solcher ... auf alle aecker
und wiesen, die mit grund und boden zu den gütern, in der hofmarch liegend, gehörig sind
Datierung: 1506
Fundstelle: BairLT. XVI 18
Wort danach: Hofmarmorierer
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