Wort davor: Hofmarkmüllner
Hofmarksobrigkeit
Wortbildungshinweis: zu
Hofmark (IV).
- Belegtext:
sonderlich wöllen wir, dass auff dem land die paursleüt vnnd gmain volck jre keuff vor jren gerichts- und hoffmarchs obrigkaiten ... auffrichten vnd verfertigen lassen
Datierung: 1553
Fundstelle: Schmelzeisen,PolO. 217
- Belegtext:
[eine Mühle bleibt bestehen,] so lanng es der grundt vnd hofmarchs obrigkhait zu G. gfellig ist
Datierung: 1605
Fundstelle: Indersdorf II 314 (nr. 2059)
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- Datierung: 1751
Fundstelle: CJBavCrim. I 1 § 10
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Hofmarksöffnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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