Wort davor: Hofmarksamt
Hofmarksamtleute
vgl.
Hofmarksamtmann.
Wortbildungshinweis: zu
Hofmark (IV).
- Belegtext:
welcher theil, das ist unsere [herzogliche] oder die hofmarchsamptleut, dem andern dissfals vorkeme, der soll von dem andern unverhindert ... bleiben
Datierung: 1557
Fundstelle: BairFreibf. 161
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Wort danach: Hofmarksamtmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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