Wort davor: Hofmännchen
Hofmannsgut
Erklärung:
Gut, das zu einem von einem Hofmann ( II 1 oder III
1?) bewirtschafteten Hof gehört.
- Belegtext:
das closter H. ... hat ... einen hof zu G., wird der fronhof genandt, ... welchen hof ... ein hoffman jerlich bedindt ... gedachter hoff hat noch mehr guetter ..., welche etliche underthanen ... bestanden,
dauon wir[d] ch. Pfaltz gleichsam das hoffmansguet kein dienstbarkeit geleistet
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Wasserschleben,RQ. 275
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Wort danach: Hofmännin
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