Wort davor: Hoflügner

Hofluß
Erklärung: ein Stück unkultivierten Landes im Besitz eines Hofes (II 2 b), einer Gemeinde oder einem Einzelnen zur Kultivierung zugeteilt.

Wort danach: Hofmädchen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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