Hofluß
Erklärung:
ein Stück unkultivierten Landes im Besitz eines Hofes (II 2 b), einer Gemeinde oder einem Einzelnen zur Kultivierung zugeteilt.
Wort danach: Hofmädchen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten