Wort davor: Hoflieferungsausgabe

Höfling

Höfling (I)
Erklärung: in Glossen.

Höfling (II)
Erklärung: Angehöriger eines Hofes (II 2).
Höfling (III)
Erklärung: Kleinbauer.
Höfling (IV)
Erklärung: Mitglied eines Lehen(gerichts)hofs.
Höfling (V)
Erklärung: Mitglied eines fürstlichen Hofhalts, auch abschätzig.

Wort danach: Hoflivree

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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